Der sogenannte Beschuldigtenbogen ist ein Hinweis darauf, dass ein Strafverfahren gegen Sie läuft. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft möchte dabei persönliche Daten und eine erste Stellungnahme von Ihnen.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, den Bogen auszufüllen – auch dann nicht, wenn Fristen genannt sind.
⚠️ Wichtig: Jede unbedachte Angabe kann Ihnen im Verfahren schaden. Sie haben das Recht zu schweigen – und sollten dieses Recht auch nutzen.
Wenn Sie schweigen und den Bogen nicht zurückschicken, drohen Ihnen keine direkten Konsequenzen. Die Polizei wird dann meist weitere Ermittlungen einleiten.
Aber: Wer nicht handelt, sondern abwartet, riskiert unnötige Fehler. Jetzt zählt strategisches Vorgehen mit anwaltlicher Unterstützung.
Wenden Sie sich unverzüglich an einen Strafverteidiger. Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, das genaue Strafverfahren prüfen und dann gezielt reagieren.
⚠️ Ohne diese Einsicht ist jede Aussage gefährlich.
Wenn Sie schwerer beschuldigt werden (z. B. BtM, gefährliche Körperverletzung, Aussage gegen Aussage etc.), kann bereits notwendige Verteidigung vorliegen. Dann können Sie auch einen Anwalt wie mich als Pflichtverteidiger bei Gericht benennen.
Weil Ermittlungen im Hintergrund weiterlaufen – auch wenn Sie schweigen. Fristen, Durchsuchungen oder Vorladungen können folgen.
Je früher ein Anwalt eingreift, desto mehr Handlungsspielraum besteht.
Nein – das ist nicht erforderlich.
Viele Strafverteidiger – wie ich – sind bundesweit tätig und werden regelmäßig von Gerichten auch in anderen Regionen bestellt.
📌 Wichtiger Hinweis zur Pflichtverteidigung:
Wenn bei Ihnen eine sogenannte notwendige Verteidigung vorliegt, dürfen Sie selbst einen Pflichtverteidiger vorschlagen. Das passiert häufig:
Bereits im Ermittlungsverfahren, z. B. bei schweren Vorwürfen oder Haftsachen
Spätestens mit Zustellung der Anklageschrift
Achten Sie auf den Hinweis im Schreiben des Gerichts:
➡️ Unten steht oft kleingedruckt, dass Sie innerhalb einer Frist (z. B. 1 Woche) einen Pflichtverteidiger benennen können. Wenn Sie das nicht tun, wird das Gericht jemanden für Sie auswählen – unabhängig von Ihren Wünschen.
Je eher Sie den Beschuldigtenbogen ernst nehmen, desto besser kann ich Sie schützen. Machen Sie keine Aussagen ohne Akteneinsicht.
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Als erfahrener Strafverteidiger in Bielefeld helfe ich Ihnen diskret und entschlossen weiter.
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